- SWU
- Bauersberg
- Hobbach
- Schwanberg
- Leinach
- Rappershausen
- Reichmannshausen
- Schaippachsmühle
- Thüringer Hütte
(Stand: 03.09.2009)
(gültig ab dem 01.01.2008)
Jugendgruppen, Schulklassen:
| Kinder, Jugendliche | Erwachsene | |
|---|---|---|
| 1 oder 2 Übernachtungen: | 21,50 € | 24,00 € |
| mind. 3 Übernachtungen: | 20,00 € | 22,00 € |
| Nachmittagskaffee (inkl. Gebäck) | 3,00 € pro Person | 3,00 € pro Person |
| 1 oder 2 Übernachtungen: | 11,00 € |
| mind. 3 Übernachtungen: | 10,00 € |
| Nachmittagskaffee (inkl. Gebäck) | 3,00 € pro Person |
Sonstige Gruppen:
(Bildungsträger, betriebliche Ausbildung, Hauptamtliche in der Jugendarbeit)
| 1 oder 2 Übernachtungen: | 28,00 € |
| mind. 3 Übernachtungen: | 26,00 € |
| Nachmittagskaffee (inkl. Gebäck) | 3,00 € pro Person |
| 1 oder 2 Übernachtungen: | 14,00 € |
| mind. 3 Übernachtungen: | 13,00 € |
| Nachmittagskaffee (inkl. Gebäck) | 3,00 € pro Person |
Die Bettwäschebenutzung wird pauschal für die Dauer des Aufenthalts mit 3,50 € pro Person abgerechnet. (Bettwäsche kann allerdings auch mitgebracht werden.)
Mindestbelegung:
Unabhängig von der tatsächlichen Belegung gilt folgende Mindestbelegungsgebühr / Tag:
1. bei Vollverpflegung:
- Jugendgruppen und Schulklassen: 350,00 €
- Sonstige Gruppen: 400,00 €
2. bei Selbstversorgung:
- Jugendgruppen und Schulklassen: 100,00 €
- Sonstige Gruppen: 150,00 €
Anmeldung:
Die Anmeldung gilt dann als verbindlich, wenn sie schriftlich beim Jugendamt, Lkr. Schweinfurt / Kommunale Jugendarbeit vorliegt.
Rücktrittsbedingungen:
Bei Stornierung des
Aufenthaltes innerhalb einer Frist von mehr als 60 Tagen vor dem
geplanten Aufenthalt wird eine Gebühr von 25,00 € fällig.
Bei
Stornierung innerhalb des 31. - 60. Tages vor dem geplanten Aufenthalt
werden 30%, bei Stornierung innerhalb von 30 oder weniger Tagen vor dem
geplanten Aufenthalt 50% der Belegungsgebühren (für den gebuchten)
Aufenthalt) in Rechnung gestellt.
Einnahmen aus einer etwaigen Ersatzbelegung für denselben Zeitraum
werden auf die Stornierungsgebühren angerechnet. Stornierungen bedürfen
der Schriftform.
Erfolgt nach der schriftlichen Abmeldung eine Gebührenerhöhung, so kann
der Anmeldende innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung
über die Erhöhung entschädigungs- und gebührenfrei vom Vertrag
zurücktreten.
Sonstige Informationen:
Allgemeines:
Das Schullandheim mit
seinen Anlagen und Einrichtungen steht allen Schulen, Jugendgruppen und
sonst. Gruppen (Bildungsträger, betriebliche Ausbildung, Hauptamtliche
in der Jugendarbeit) aus dem Landkreis Schweinfurt zur Verfügung. Eine
Belegung von Gruppen außerhalb des Landkreises Schweinfurt geschieht im
Rahmen vorhandener Möglichkeiten.
Belegungen durch
Erwachsenengruppen sind nicht möglich. (Ausnahme: Lehrerfortbildung mit
Umsetzung der Schullandheimpädagogik, Hauptamtliche in der
Jugendarbeit).
Der Schullandheimaufenthalt durch die belegende/n Klasse/n - Gruppe/n
dient konkreten Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken. Der
Leistungsempfänger verpflichtet sich, sich im Rahmen seines
Aufenthaltes an diesen pädagogischen Grundsätzen zu orientieren.
Träger des Hauses ist der Landkreis Schweinfurt.
Um genaue Einhaltung der Hausordung wird gebeten.
Räumlichkeiten:
- Freizeit- und Schulungsräume:
Neben dem Speiseraum mit
38 Sitzplätzen im Erdgeschoß stehen noch ein Tagungsraum in gleicher
Größenordnung und ein gemütlich eingerichteter Gesellschaftsraum im 1.
Stock zur Verfügung.
Ein Werkraum und eine kleine Turnhalle (11 x 9 m) mit entsprechender Ausstattung sind ebenfalls vorhanden.
Auf der Terrasse hinter dem Haus besteht die Möglichkeit zum Grillen. Ein Grill steht zur Verfügung.
Des Weiteren befinden sich im Außenbereich eine Streetball-Anlage, eine Tischtennis-Anlage und ein Bolzplatz.
Am Ortsrand von Reichmannshausen befindet sich ein Lagerfeuerplatz, der zum Schullandheim gehört und genutzt werden kann.
- Schlafräume:
Im 1. Stock des Hauses sind folgende Schlafräume vorhanden:
Waschräume / Toiletten und Duschen sind für Mädchen und Jungen getrennt vorhanden.
- Küche:
Für Selbstversorger steht eine sehr gut ausgestattete Küche mit ausreichend Geschirr und Besteck zur Verfügung. Reinigungsmittel werden gestellt. Geschirr- und Spültücher müssen mitgebracht werden! Ein Getränkeautomat für kalte Getränke und ein Kühlschrank mit Gefrierfach sind vorhanden.